Bavaria Finanz:
Worin besteht der Unterschied zwischen Kredit und Darlehen
- Formale Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen
- Unterschiede in der Praxis
- Bavaria Finanz klärt auf, was das BGB dazu sagt
Formale Unterschiede zwischen Kredit und Darlehen
Auf dem Kapitalmarkt, so weiß der Bavaria Finanz Service wird bei Krediten und Investitionen in verschiedene Engagements unterteilt. Es handelt sich dabei um kurz-, mittel- und langfristige. Kredite mit einer Laufzeit von unter fünf Jahren gelten dabei als kurzfristig.
Ab fünf Jahren spricht man von langfristigen Engagements. Umgangssprachlich wird im Bankwesen eine Verbindlichkeit von bis zu fünf Jahren als Kredit bezeichnet. Lange Laufzeiten werden hingegen meist Darlehen genannt. Das Unternehmen Bavaria Finanz weiß jedoch, dass auch die Höhe einer Verbindlichkeit die Wortwahl beeinflussen kann.
Mit dem Begriff Kredit gehen zumeist geringe Beiträge einher, während Darlehen verwendet wird, wenn größere Fremdmittel im Spiel sind. Als gutes Beispiel zu diesem formalen Unterschied dient der Dispositionskredit. Hierbei handelt es sich, optimaler Weise, um einen kurzfristigen Kredit in kleinerem Rahmen.
Geht es hingegen um eine Baufinanzierung, die auf langfristige Mittel mit einem hohen Volumen angesetzt ist, so spricht man oft von Darlehen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Unterschied, sondern die Wahl des Begriffs stellt nur unterschiedliche Sachverhalte dar.
Unterschiede in der Praxis
Wie die Bavaria Finanz weiß, spielt es für den Verbraucher keine Rolle, ob Kredit oder Darlehen gesagt wird. Dabei handelt es sich nur um eine umgangssprachliche Einordnung.
Relevant ist für den Konsumenten vor allem, welcher Betrag geliehen wird und ebenso, auf welche Zeit der Kredit ausgelegt ist. Die Benennung ist daher nebensächlich. Selbstverständlich empfiehlt der Bavaria-Finanz-Service auch auf Raten zu achten, die entspannt finanzierbar sind.
Bavaria Finanz klärt auf, was das BGB dazu sagt
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich in den Paragrafen 488 bis 490 mit dem rechtlichen Sachverhalt von Krediten und Darlehen. Bei einem Blick in das BGB stellt man jedoch fest, dass dort grundsätzlich nur der Begriff Darlehen und Darlehensvertrag verwendet wird. Jedoch ist der Begriff des Kredites dadurch rechtlich nicht unwirksam.
Es gab, bis zum Jahr 2001, durchaus einen rechtlichen Unterschied. Bereits mit der Unterschrift kam ein Kreditvertrag bindend zustande. Der Darlehensvertrag hingegen begann erst, wenn die Summe auf dem Konto des Verbrauchers gutgeschrieben wurde. Mit der langjährigen Bavaria Finanz Erfahrung als Unterstützung zur Kreditaufnahme, wird die Begrifflichkeit zur Nebensache. Letztendlich ist das gemeinsame Ziel, dem Verbraucher Mittel zur Liquidität zu verschaffen.